Preisbremsen
Strom, Gas und Wärme
Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen
Um die Belastungen der Energie- (Strom, Erdgas) und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu mindern, hat die Bundesregierung noch im Dezember 2022 „Preisbremsen“ für Gas, Strom und Wärme beschlossen: Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen gelten und rückwirkend zum Januar 2023 umgesetzt.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte, Gewerbe und kleine Unternehmen wie folgt:
Auf den für das Jahr prognostizierten Jahresverbrauch (i.d.R. beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) werden 80 % zu einem gesetzlich festgelegten Referenzpreis, die restlichen 20 % zum jeweils gültigen Preis des Unternehmens, berechnet.
Die Referenzpreise (inkl. gesetzlicher MwSt.) sind
- für Gas 12 Cent/kWh
- für Strom 40 Cent/kWh
- für Fernwärme 9,5 Cent/kWh
Vorerst ist diese Regelung auf das Jahr 2023 begrenzt, kann aber gemäß Gesetzgebung von Seiten der Bundesregierung um weitere vier Monate bis zum April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen (also die 80 %) werden aus Mitteln des Bundes und durch sogenannte Überschusserlöse finanziert, die u. a. Stromproduzenten durch die enorm gestiegenen Strompreise erzielt haben.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kunden, aber auch für uns als Unternehmen eine große, nicht nur wirtschaftliche, Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung spürbar gemindert, im Vergleich zu den früheren Jahren bleiben die Energiekosten jedoch hoch. Wir werden unsere Kunden rechtzeitig mit einem Anschreiben informieren, wie sich voraussichtlich die Entlastungen für sie auswirken.
Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen bedeuten für uns als Unternehmen einen enormen Zeitaufwand, der zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben fristgemäß zu erledigen ist. Wir bitten Sie deshalb, vorerst von Anfragen zu diesen Themen abzusehen. Kunden anderer Händler (z. B. eprimo, Yello Strom etc.) wenden sich bitte ausschließlich an ihren Händler. Wir werden für diese Kunden keine Informationen, weder telefonisch, noch schriftlich bereitstellen können.
Wärmeversorgte Kunden (z. B. in Neustadt-Süd) und Kunden mit Gemeinschaftsanlagen (z. B. für Heizung/Warmwasser) wenden sich bitte an ihren jeweiligen Eigentümer/Vermieter. Diese werden von uns über den Umfang der gesetzlichen Maßnahmen informiert.
Insgesamt: Es lohnt sich, weiterhin Energie einzusparen. Tipps und Hinweise zum Energiesparen finden Sie auf der Webseite www.sparenwasgeht.de bzw. auch beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz www.bmwk.de.