Entgelte Netznutzung
Die für die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH umgesetzt worden.
- Netznutzungsentgelte Gas ab 01.01.2024
vorläufig gültig ab: 01.01.2024
Sonstige Dienstleistungen
im Netzbetrieb
- Preisblatt für Sonstige Dienstleistungen (Netz)
ab 01.07.2022
Ansprechpartner
Nina Fersterra
Abrechnung Einspeisung / Marktkommunikation / Energiedatenmanagement Gas