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Entgelte Netznutzung

Die für die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromnetz der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH umgesetzt worden.

Sonstige Dienstleistungen

Preisblätter für sonstige Dienstleistungen im Netzbetrieb

Ansprechpartner

Nicole Roßner
Lieferantenwechsel / Marktkommunikation / Energiedatenmanagement Strom