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nach § 17 EnWG

Kundenanlagen

Die Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH schließt Kundenanlagen nach § 17 EnWG zu den beschriebenen Verfahren und Bedingungen für Netzanschlüsse an das Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH an.

Für die Auslegung und den Betrieb dieser Kundenanlagen gelten Technische Mindestanforderungen.


Technische Anschlussbedingungen (TAB)

für das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH

In diesem Abschnitt können Sie sich die TAB 219 sowie die ergänzenden Merkblätter und Richtlinien für Netzanschlüsse an das Niederspannungsnetz, die zusätzlich zu den einschlägigen Normen zu beachten sind, downloaden. Weiterhin sind folgende FNN-Anwendungsregeln zu beachten, die Sie vom VDE-Verlag beziehen können.

FNN-Anwendungsregeln

VDE-AR-N 4100Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) (Fassung vom 04/2019)
VDE-AR-N 4105Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (Fassung vom 08/2011)
VDE-AR-N 4400Messwesen Strom (Metering Code)

BDEW-Fassungen und dazugehörige Landesfassungen für Thüringen

Der BDEW hat eine neue Fassung des Bundesmusterwortlauts für „Technische Anschlussbedingungen in der Niederspannung – TAB 2023“ erarbeitet, die zusammen mit den ergänzenden „Hinweisen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ weitere Konkretisierungen für die Thüringer Stromnetzbetreiber bedeuten. Die ebenfalls aktualisierte „Technische Richtlinie Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz“ ersetzt die Ausgabe vom Juni 2022 und ergänzt die Anforderungen der TAB 2023 für Direkt- und Wandlermessungen an das Niederspannungsnetz.

Damit trägt die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und kann auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung gewährleisten.

Die neuen TAB sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem 02.05.2023 ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Mehr Informationen unter www.bdew.de.


Anmeldung eines Netzanschlusses

Die Anmeldung eines Netzanschlusses im Niederspannungsnetz erfolgt im Regelfall durch den vom Anschlussnehmer beauftragten Elektroinstallateur mittels Formular „Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)“.

Für Anschlusskunden, die nicht mehr aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden können, ist die Anmeldung auch auf Firmenkopfbogen unter Angabe der benötigten Leistung, des vorgesehenen Anschlussobjektes (Grundstück) und des gewünschten Inbetriebnahmezeitpunktes möglich.

Das digitale Netzanschlussportal ist derzeit nicht erreichbar, wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung und bitten Sie deshalb bis dahin, Ihre Anmeldung mit Hilfe der bereitgestellten Formulare vorzunehmen. Vielen Dank!


Herstellung des Netzanschlusses

Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt.
Die kostengünstigste Errichtung der Netzanschlüsse findet dabei besondere Berücksichtigung.

Für Anschlussnehmer, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, gelten die Festlegungen der „Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ und die „Ergänzenden Bedingungen zur NAV“.
Für die höheren Anschlussebenen gelten die Verordnungen sinngemäß, soweit die Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht etwas anderes festlegen.

Formulare, Gesetze, Verordnungen, AGB, Merkblätter


Anpassung der Netzanschlussverträge von vor 2005

Am 8. November 2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH, Netzbereich, macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von ihrem Recht nach § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung an die geltende Rechtslage zu verlangen. Damit wird die NAV mit Wirkung von dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung.

Ansprechpartner

Karsten Bräunel
Netzmeister Strom