Informationen zu aktuellen Werbeschreiben für Smart Meter
In den vergangenen Wochen haben uns vermehrt Rückfragen zu Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (wMSB) erreicht. Die Schreiben werden derzeit bundesweit an Haushalte versandt und werben für den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter).
Da die Inhalte dieser Schreiben teilweise missverständlich sein können, möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen und rechtlichen Rahmenbedingungen transparent erläutern.
Es besteht keine unmittelbare Verpflichtung zum Handeln!
Die Werbeschreiben erwecken teilweise den Eindruck, dass kurzfristig Handlungsbedarf besteht oder der Einbau eines Smart Meters zeitnah beauftragt werden muss. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall.
Der gesetzlich vorgesehene Rollout intelligenter Messsysteme erfolgt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und festgelegten Ausbauplänen. Der Einbauzeitpunkt wird dabei durch den Messstellenbetreiber bestimmt.
Die Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers ist freiwillig!
Kundinnen und Kunden können sich grundsätzlich für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entscheiden. Hierfür ist jedoch ein gesonderter Messstellenvertrag erforderlich.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu beauftragen oder auf entsprechende Werbeangebote innerhalb bestimmter Fristen zu reagieren.
Vorsicht bei Werbeaussagen zu Einsparungen und Fristen!
In den derzeit kursierenden Schreiben werden unter anderem folgende Aussagen beworben:
- zeitnah geplanter Einbau von Smart Metern im jeweiligen Gebiet,
- finanzielle Vorteile durch reduzierte Netzentgelte,
- kostenfreier Einbau im Rahmen einer zeitlich begrenzten Aktion.
Bitte beachten Sie, dass diese Aussagen stets im Zusammenhang mit den individuellen technischen und rechtlichen Voraussetzungen bewertet werden müssen. Insbesondere führt der Einbau eines Smart Meters allein nicht automatisch zu einer Netzentgeltreduzierung.
Smart Meter und Messstellenbetrieb sind nicht grundsätzlich kostenfrei!
Der Einbau und Betrieb eines intelligenten Messsystems erfolgt auf Basis gesetzlich geregelter oder vertraglich vereinbarter Entgelte. Vor Abschluss eines Vertrages sollten daher die angebotenen Leistungen, Vertragsbedingungen und die tatsächlich anfallenden Kosten sorgfältig geprüft werden.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie ein entsprechendes Werbeschreiben erhalten haben:
- Prüfen Sie die Angebotsunterlagen und Vertragsbedingungen sorgfältig.
- Lassen Sie sich nicht durch kurze Fristen oder vermeintlichen Zeitdruck zu einer schnellen Entscheidung bewegen.
- Informieren Sie sich über die tatsächlichen Kosten und Leistungen.
- Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unseren Kundenservice.