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Veränderungen bei An- und Abmeldungen und Umzügen

Bild einer Familie beim Umzug, mit Hund (Golden Retriever)

Rückwirkende Kündigung ab Juni 2025 nicht mehr möglich

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen zu Ein- und Auszügen sowie zum Lieferantenwechsel in Kraft. Damit hat die Bundesnetzagentur im § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verbindliche Fristen festgelegt und die EU-Richtlinie 2019/944 zum beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel beim Stromanbieter umgesetzt. Der Wechsel des Stromanbieters soll dabei weitgehend automatisiert, innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Beachtet werden müssen dennoch die vertragsmäßigen Kündigungsfristen des Liefervertrages! Hier erfahren Sie, was die neuen Regelungen konkret bedeuten.

Wichtig ist, dass die Vertragslaufzeiten für Ihren Stromliefervertrag unverändert weiter gültig sind. Nur der reine technische Ablauf für den Wechsel soll innerhalb von 24 Stunden erfolgen können, um Ihnen als Kunde zeitnah Rückinformation zu geben.

Was ist bei An- und Abmeldung beim Energieversorger zu beachten?

Bisher galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten eine Frist von sechs Wochen, auch rückwirkend. Ab dem Stichtag 6. Juni 2025 ist eine An- und Abmeldung nur noch in die Zukunft möglich. Technisch wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden, d. h. alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Wir empfehlen, Ihre Abmeldung zeitgleich mit der Wohnungskündigung, aber spätestens eine Woche vor Ihrem Auszug zu melden. Bei einer zu späten Abmeldung bleibt der Vertrag bestehen und es können zusätzliche Kosten entstehen. Wenn beispielsweise Ihr Nachmieter nicht rechtzeitig die Stromversorgung anmeldet und Sie nicht früh genug kündigen, zahlen Sie weiterhin den Strom an der alten Adresse mit.

Dasselbe gilt für den Einzug: Wenn Sie am 1. des Monats in eine neue Wohnung einziehen und sich erst am 2. des Monats anmelden, kann die Anmeldung möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung beliefert, bis der Anmelde- bzw. Wechselprozess abgeschlossen ist. Wir empfehlen daher, Ihre Anmeldung bereits dann vorzunehmen, sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben bzw. die Wohnung übernommen haben.

Die neuen wichtigen Regelungen

  • betreffen nur den Strombereich, der Wechsel des Gasanbieters ist von dieser Regelung aktuell nicht betroffen,
  • haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres bestehenden Vertrages,
  • gelten sowohl für Mieter als auch für Vermieter

Welche Daten werden benötigt?

Damit ein Lieferantenwechsel in 24 Stunden abgewickelt werden kann, müssen Sie alle erforderlichen Daten angeben. Wichtig sind: Ihre persönlichen Daten, der Name Ihres aktuellen Versorgers, die Zählernummer und ggf. Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID).

Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) und wo ist sie zu finden?

Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die jeder Verbrauchsstelle im deutschen Energiemarkt objektbezogen zugeordnet wird und diese eindeutig identifiziert. Auch im Falle eines Zählerwechsels ändert sich diese MaLo-ID nicht. Ihre Marktlokations-ID finden Sie auf Ihrer letzten Stromabrechnung. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse von Ihrem Vermieter oder Ihrem Netzbetreiber.

Besonderheiten beim Hauskauf

Wenn Sie ein Haus kaufen, informieren Sie uns direkt nach der Übernahme des Eigentums. Teilen Sie uns den Zählerstand sowie das genaue Datum der Eigentumsübertragung mit. Dadurch sichern Sie sich eine naht-lose Versorgung und vermeiden Mehrkosten.

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