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Entgelte Netznutzung

Die für die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH umgesetzt worden.


Sonstige Dienstleistungen

im Netzbetrieb


Ansprechpartner

Nina Fersterra
Abrechnung Einspeisung / Marktkommunikation / Energiedatenmanagement Gas