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Strom    Versorgungsgebiet Netzdaten Netzanschluss Vertragsinstallateure
EEG Grundversorger Netzentgelte Netzzugang

Gas      
Versorgungsgebiet Netzdaten Netzanschluss Vertragsinstallateure
Grundversorger Netzentgelte Netzzugang



 

Netzanschluss Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH

Anmeldung eines Netzanschlusses

Die Anmeldung eines Netzanschlusses erfolgt im Regelfall durch den vom Anschlussnehmer beauftragten Installateur im Niederspannungsnetz mittels Formblatt zum Anschluss an das Versorgungsnetz.

Anschlusskunden, die nicht mehr aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden, können die Anmeldung auch auf Firmenkopfbogen unter Angabe der benötigten Leistung, des vorgesehenen Anschlussobjektes (Grundstück) und des gewünschten Inbetriebnahmezeitpunktes machen.

Herstellung des Netzanschlusses

Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. Das Interesse des Anschlussnehmers an einer kostengünstigen Errichtung der Netzanschlüsse ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Für Anschlussnehmer, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, gelten die Festlegungen der Niederspannungsanschlussverordnung NAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NAV. Für die höheren Anschlussebenen gelten die Verordnungen sinngemäß, soweit die Verträge oder allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes festlegen.


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