
Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz EnWG vom 07. Juli 2005 sind
Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ihre Elektrizitäts- und
Gasversorgungsnetze anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei bereitzustellen.
Für den Netzbereich der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH steht die
Versorgungssicherheit für unsere Kunden im Vordergrund.
Entsprechend §8 Abs.6 EnWG ist unser Unternehmen von den Verpflichtungen des §8 Absätze 1 bis 5 EnWG (Operationelle Entflechtung, Berichts- und Veröffentlichungspflichten) ausgenommen.
Umsetzung der GPKE
Die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006(BK6-06-009 GPKE) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und die Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Umsetzung der GeLi Gas
Die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate bei der Belieferung von Kunden mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007(BK7-06-067 GeLi Gas) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Kommunikationsblätter für den Datenaustausch
Öffentliche Schlüssel (Zertifikate)
Die öffentlichen Schlüssel für die E-Mail Adressen können hier heruntergeladen werden.