
Anschluss von Erzeugungsanlagen
zur Einspeisung
in das Netzgebiet der Stadtwerke Neustadt an der
Orla GmbH
Der Anschluss von Erzeugungsanlagen zur direkten Einspeisung oder
Entnahme von Biogas in das Versorgungsnetz erfolgt im Regelfall über
einen nach den technischen Kennwerten der Erzeugungsanlage und den
netztechnischen Gegebenheiten des Netzes ermittelten
Netzverknüpfungspunkt. Dabei werden die Festlegungen des EEG sowie ein
eventuell vorhandener geeigneter Anschluss besonders berücksichtigt.
Möglicherweise ist die Herstellung eines separaten Anschlusses in einer
vorgelagerten Druckstufe erforderlich.
Die Anmeldung kann ebenfalls unter Verwendung des Formblatts zum
Anschluss an das Versorgungsnetz erfolgen oder formlos durch ein
entsprechendes Schreiben des Kunden unter Angabe der benötigten
Vorhalteleistung und des vorgesehenen Anschlusspunktes auf dem
Kundengrundstück.
Der Kunde erhält einen Anschlussvertrag, in dem die Leistung,
Übergabestelle, Eigentumsgrenzen, Zeitraum der Anschlusserrichtung sowie
Kostenbeiträge enthalten sind. Mit Unterzeichnung des
Netzanschlussvertrages wird der Prozess zur Herstellung des Anschlusses
angestoßen.
Je nach Energieträger der regenerativen Erzeugungsanlage werden vom
Netzbetreiber weitere spezielle Datenblätter abgefordert.
Für die Einspeisung und Entnahme von Biogas gelten gesonderte chemische und technische Regelungen.
Formulare, Gesetze, Verordnungen, AGB